Marihuana Teil 1: Cannabis, Haschisch, Gras was ist das überhaupt?
Nachdem in zahlreichen Kommentaren zu meinem YouTube-Beitrag über das Shisha-Rauchen großes Interesse an meiner Einschätzung zum Thema Cannabis bekundet wurde, möchte ich mich diesem Wunsch mit einer Artikelserie stellen.
Mein erster Beitrag beschäftigt sich ganz allgemein mit Cannabis, damit die Grundlagen für alle verständlich sind und die aktuelle rechtliche Situation bekannt ist. In einem zweiten Artikel möchte ich dann vor allem auf die Wirkungen, Nebenwirkungen und Pro und Contra der viel diskutierten Legalisierungsbestrebungen von Cannabis eingehen. Und im abschließenden dritten Beitrag befasse ich mich mit den Möglichkeiten aber auch den Schwierigkeiten, Cannabis in der Arzneimitteltherapie einzusetzen.
Was ist überhaupt Cannabis?
Cannabis ist die Bezeichnung einer Pflanzengattung, die zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) gehört. Daher wird Cannabis alternativ auch als Hanf bezeichnet. Hanf ist eine der ältesten bekannten Nutz- und Heilpflanzen und wurde in China bereits einige Jahrtausende vor Christus angebaut. Man schätze anfangs vor allem die robusten Fasern, die man aus den Stängeln des Hanfes gewinnen kann. Hieraus wurden Kleider aber auch Seile und andere Alltagsprodukte hergestellt. Im späteren Verlauf fand Cannabis dann auch als Heilmittel anklang, z.B. zur Schmerzlinderung, Entzündungshemmung, Fiebersenkung aber auch bei bronchialen Erkrankungen.
Über Indien gelangte die Pflanze in den Mittleren und Nahen Osten bis nach Europa und schließlich auch nach Nord- und Südamerika. Die Pflanzen sind sehr genügsam und wachsen auf unterschiedlichsten Böden und bei unterschiedlichen klimatischen Bedingungen. Der Anbau findet heute sowohl in Afrika, Amerika, Mittleren und Nahen Osten sowie in Asien statt. Es gibt aber auch große Indoor-Anlagen in Europa, u.a. in den Niederlanden.
Für die Verwendung als Rauschmittel gibt es die ersten Belege in der indischen Kultur. Man vermutet, dass Hanf aufgrund seiner Vielfältigkeit als eine Art „göttliche“ Pflanze angesehen wurde und so in hinduistischen Zeremonien zum Einsatz kam. In Europa war Hanf erst im 19. Jahrhundert als Rauschmittel bekannt. Nach dem Alkoholkonsum zählt Cannabis seit den 70er Jahren zu den am häufigsten konsumierten Rauschdrogen.
Was ist für die berauschende Wirkung verantwortlich?
Für die Rauscherzeugung sind die psychoaktiven Inhaltsstoffe (Cannabinoide) der Cannabispflanze verantwortlich. Cannabis enthält ungefähr 60 unterschiedliche Cannabinoide, die jedoch nicht alle psychoaktiv wirken. Die stärkste Wirksamkeit weist das Tetrahydrocannabinol (THC) auf. Der Anteil an diesem Inhaltsstoff spricht daher auch für die Qualität der Ware. So ist es verständlich, dass heute auch in den großen Indoor-Anlagen hochgezüchtete Sorten mit möglichst hohem Wirkstoffgehalt angebaut werden.
Ein zweites Cannabinoid, das in höheren Konzentrationen im Cannabis enthalten ist, ist das Cannabidiol (CBD). Dies hat im Gegensatz zu THC aber sedierende (beruhigende) Eigenschaften.
Cannabis ist eine zweihäusige Pflanze, das bedeutet, dass es männliche und weibliche Pflanzen gibt. THC kommt allerdings nur in der weiblichen Pflanze in ausreichenden Konzentrationen vor, die zur Erzeugung eines Rausches geeignet wären. Die männliche Pflanze ist zur Rauscherzeugung nicht geeignet und dient als Nutzpflanze, denn auch heute werden noch viele unterschiedliche Produkte aus Cannabis produziert.
Auf Abbildungen wird oftmals das sehr charakteristische Blatt des Hanfs dargestellt, dabei enthält dieses viel zu geringe THC-Konzentrationen, um für einen Rausch geeignet zu sein. Die höchste Konzentration an THC sitzt im Blütenharz der weiblichen Pflanzen und daher wird in der Regel der komplette Blatt- und Stängelanteil bei der Gewinnung der rauscherzeugenden Droge entfernt:
- Marihuana bezeichnet die getrockneten Blüten der Pflanze und wird daher auch als „Gras“ bezeichnet
- Haschisch bezeichnet das getrocknete und verpresste Harz aus den Blüten
- Haschischöl ist ein konzentrierter Auszug des Harzes und wird z.B. auf Zigaretten geträufelt
Wie wird Cannabis als Droge verwendet?
Die häufigste Form des Cannabis-Konsums findet über das Rauchen statt. Zerbröseltes Marihuana oder Haschisch wird in der Regel zusammen mit Tabak zu einem sogenannten Joint gedreht und geraucht. Das Rauchen eines Joints wird auch als kiffen bezeichnet, so dass man die Cannabis-Konsumenten auch gerne als Kiffer bezeichnet. Aber auch Pfeifen, Wasserpfeifen (Bongs) und Verdampfer bzw. Vaporizer finden Anwendung. Das Rauchen von Cannabis, gerade auch beim Vermischen mit Tabak, erzeugt analog zu klassischen Zigaretten hohe Schadstoffmengen mit einem entsprechenden gesundheitsgefährdenden Potential. Bei Vaporizern wird Cannabis nicht mit Tabak vermischt und es wird mit deutlich geringeren Temperaturen gearbeitet. THC verdampft bei etwa 185 °C, so dass die verwendeten Geräte in diesem Temperaturbereich arbeiten. Beim Anzünden und Rauchen als Joint entstehen hingegen Temperaturen von etwa 700 °C. Man kann daher davon ausgehen, dass die Freisetzung von gesundheitsschädlichen Schadstoffen durch einen Vaporizer deutlich reduziert wird.
Darüberhinaus wird Cannabis aber auch in Keksen, Tees und andern Produkten zubereitet und die berauschende Wirkung findet über die Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt statt.
Die Art der Anwendung hat einen Einfluß auf den Wirkungseintritt. Geraucht oder verdampft findet dieser unmittelbar sofort statt, da die Wirkstoffe über die Lunge sehr rasch ins Blut und anschließend ins Gehirn gelangen. Nach etwa 15 Minuten ist in der Regel das Wirkmaximum erreicht. nach 30-60 Minuten klingt die Wirkung wieder ab und nach 2-3 Stunden ist sie weitgehend verschwunden. Aber: die Cannabinoide und ihre Abbauprodukte besitzen eine hohe Fettlöslichkeit und lagern sich gerne im Fettgewebe ein. Dies führt dazu, dass der Cannabiskonsum über spezielle Analysemethoden auch nach durchschnittlich 30 Tagen noch nachweisbar ist. Bei Dauerkonsumenten kann dies auch noch deutlich länger der Fall sein.
Wenn Cannabis gegessen oder getrunken wird, findet die Aufnahme ins Blut deutlich langsamer statt und ist abhängig von der Nahrungsaufnahme. Die Wirkung kann hier relativ unkontrolliert und plötzlich auftreten.
Beim illegal gehandelten Marihuana und Haschisch gibt es große Schwankungen im THC-Gehalt. Auch das Strecken der Droge ist selbstverständlich an der Tagesordnung. Im Internet findet sich eine Webseite, wo sich Konsumenten gegenseitig vor gestreckter Ware warnen können und es ist erschreckend, wieviele Einträge und wieviele unterschiedliche Streckungsmittel offensichtlich verwendet werden.
[bctt tweet=“#Cannabis – Besitz ist auch in geringen Mengen strafbar und wird in der Regel lediglich nicht geahndet!“ username=“steffen_kuhnert“]
Wie sieht die aktuelle rechtliche Situation zu Cannabis aus?
Cannabis unterliegt grundsätzlich dem Betäubungsmittelgesetz und der Besitz, Handel und Anbau sind in Deutschland verboten. Der eigentliche Konsum ist jedoch im Betäubungsmittelgesetz nicht geregelt und daher erlaubt. Dies ist etwas verwirrend, da man Cannabis nicht konsumieren kann ohne es zu besitzen.
In einem viel diskutierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994, wird die Möglichkeit eingeräumt, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn es um den Besitz einer geringen Menge Cannabis zum reinen Eigenkonsum geht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Besitz von Kleinstmengen seit dem legal ist, denn dieses Urteil wurde nie in ein Gesetz überschrieben. Die Auslegung einer geringen Menge ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Zählte Cannabis im Betäubungsmittelrecht viele Jahrzehnte sogar als grundsätzlich nicht-verkehrsfähige Substanz, hat sich dieses 2011 geändert. Seit dieser Zeit ist Cannabis eine verkehrsfähige Substanz, was bedeutet, dass ein Handel über die zugelassene Struktur der Apotheken gestattet ist. Dies ermöglicht die Abgabe von Cannabis als Arzneimittel durch ärztliche Verordnungen. Hierzu lesen Sie in meinem dritten Artike mehr.
Cannabis und Fahrtüchtigkeit
Cannabiskonsum hat definitiv einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit, es gibt allerdings keinen Grenzwert, der im Straßenverkehrsgesetz festgehalten ist, wie wir es vom Alkohol kennen. Der Gesetzgeber möchte zu illegalen Substanzen offensichtlich keine eindeutige Stellung beziehen. Sobald Cannabis bzw. THC im Blut oder Urin nachweisbar ist, handelt man somit laut Gesetz grundsätzlich ordnungswidrig. Ausgenommen sind Personenkreise, die Cannabis aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit einnehmen.
Dies ist in Bezug auf die beschriebene lange Verweildauer im Körper schwer nachvollziehbar, denn so machen sich die Konsumenten strafbar obwohl vielleicht schon längst keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr vorliegt. Dem hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen und eingeräumt, dass eine Grenzkonzentration im Blut nachgewiesen werden muss, die es als möglich erscheinen lässt, dass die Fahrtüchtigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Seit dem existiert ein nicht bindender Grenzwert von 1 Nanogramm THC / Milliliter Blut, der aber auch nach Jahren noch nicht im Straßenverkehrsgesetz niedergeschrieben wurde. Aber auch dieser Grenzwert wird bei Drogenkontrollen der Polizei in der Regel erst bis zu 12 Stunden nach dem Konsum unterschritten, dies ist unter anderem abhängig vom THC-Gehalt des konsumierten Cannabis sowie von der Konsumregelmäßigkeit. Dieser Tatsache sollten sich die Konsumenten bewusst sein, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten.
Mehr zum Thema Cannabis erfahren Sie in meinem nächsten Artikel.