Ärzte-Bewertungsportale sind im Streitfall in der Beweispflicht

Bewertungsportale boomen. Das gilt natürlich auch für Ärzte. Auf Jameda, der größten deutschen Ärzte-Bewertungsplattform, gaben Patienten inzwischen rund 5,5 Millionen Bewertungen ab. Für eine erste Orientierung ist das super.

Für einen Arzt, der eine sehr negative Bewertung kassiert, ist das allerdings alles andere als erfreulich. Immer wieder beschweren sich Mediziner deshalb. Wer weiß denn überhaupt, ob ein Nutzer, der schlechte Noten verteilt, überhaupt ein Patient in der Praxis war? Im Zweifelsfall muss es das Bewertungsportal wissen!

[bctt tweet=“ÄRZTE-BEWERTUNGSPORTALE MÜSSEN IM STREITFALL NACHWEISEN, DASS EIN NUTZER WIRKLICH PATIENT WAR.“ username=“steffen_kuhnert“]

Der Bundesgerichtshof hat jetzt nämlich entschieden, dass die Plattformen im Streitfall nachweisen müssen, dass der Nutzer ein Patient des bewerteten Arztes war. Beschwert sich ein Arzt, wird die Bewertung zunächst aus dem Netz genommen. Zwei Wochen hat der Nutzer dann Zeit, den Praxisbesuch nachzuweisen, zum Beispiel durch ein Rezept. Geschieht das nicht, bleibt die Bewertung offline – und die Reputation des Arztes nimmt keinen Schaden.

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