Amalgam: ab 01.07. Verbot für Kinder und Schwangere

Zum 01.Juli 2018 ist es endlich soweit und das bereits vor vielen Monaten beschlossene Amalgam-Verbot für Kinder unter 15 Jahren und Schwangere tritt in Kraft. Amalgam steht seit vielen Jahren in der Kritik, da es sich hierbei um eine Quecksilber-haltige Verbindung handelt und mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen diskutiert werden.

Ein generelles Verbot von Amalgam in der Zahnmedizin steht allerdings noch in den Sternen. Bis 2020 soll erst einmal eine Studie prüfen, ob ausreichend Gründe vorliegen, den kompletten Verzicht auf Amalgam ab 2030 zu beschließen.

Amalgam gilt offiziell als sicher

Aktuell gilt Amalgam von offizieller Seite immer noch als sicherer Füllstoff in der Zahnmedizin. Von einer generellen Entfernung alter Amalgamfüllungen wird abgeraten solange diese noch intakt sind. In diesem Artikel kannst Du Dir einen Überblick über die aktuelle Meinung der Wissenschaft einholen.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel lediglich die Amalgamfüllung im Seitenzahnbereich. Bei der Verwendung von teureren Füllmaterialien muss der Patient die Differenz aus der privaten Tasche bezahlen.

Für Schwangere und Kinder bis 15 Jahren ändert sich dies nun und es sollen die Kosten für eine Kunststofffüllung übernommen werden. Darüberhnaus erhalten bereits heute Menschen mit einer nachgewiesenen Amalgam-Allergie oder aber einer schweren Nierenfunktionsstörung die alternative Kunststofffüllung.

[bctt tweet=“#Amalgam ab 01.07. für Kinder unter 15 Jahren und Schwangere verboten. #Zahnarzt #gernegesund“ username=“steffen_kuhnert“]

Nach Schätzungen der Kassenzahnärtzlichen Bundesvereinigung (KZBV) bestehen aktuell etwa 30 Prozent aller Zahnfüllung in Deutschland aus Amalgam. Dabei ist die Tendenz abnehmend.

Viele Zahnärzte bieten ihren Patienten bereits heute keine Amalgamfüllungen mehr an. Grundsätzlich müssen sie jedoch eine preislich vergleichbare und somit zuzahlungsfreie Alternative ihren Patienten ermöglichen. Das prinzipielle Angebot von aufpreispflichtigen Füllungen im Seitenzahnbereich ist in Bezug auf die vertragszahnärztlichen Pflichten nicht zulässig. Der Patient muss die Wahl haben.

Wieso kommt es zum Amalgam-Verbot?

Die nun eintretenden Einschränkungen dienen dem vorsorglichen Gesundheitsschutz von besonders zu schützenden Patientengruppen.

Es spricht vieles dafür, Amalgam komplett aus der Zahnmedizin zu verbannen. Aber dieser Schritt ist mit steigenden Kosten verbunden und so wird in Bezug auf ein flächendeckendes Verbot offensichtlich lieber auf Zeit gespielt.

Aber auch Kunststofffüllung sind nicht frei von Kritik. Die Stoffe sind bis heute nur wenig erforscht und grundsätzlich können auch von den unterschiedlichen Kunststoffen Gesundheitsgefahren ausgehen. In jüngster Vergangenheit werden Stoffe aus Kunststoffen für die immer stärker zunehmenden Zahnerkrankung der Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH), oder auch Kreidezähne, bei Kindern in Verbindung gebracht.

Daher ist es sehr wichtig, gerade auch bei seinen Kindern auf eine gute Zahnreinigung zu achten und regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Denn am Ende ist es das Besten, wenn die Zähne so lange es geht ohne Füllungen auskommen.